Glaubhaft machen = Die Glaubhaftmachung ist im Prozess etwas weniger als ein Beweis. Der über eine Sache zu entscheiden hat muss nicht vollständig von der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung überzeugt werden.
Es reicht aus, wenn nach den Gesamtumständen sowie der Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die behaupteten Tatsachen gegeben ist.